Entwicklungszusammenarbeit: Regierungspolitik und wichtigste Maßnahmen

Einleitung

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Seit 1980 bildet die Entwicklungszusammenarbeit eine der Säulen der luxemburgischen Außenpolitik. Das Großherzogtum investiert, wie im Regierungsprogramm für den Zeitraum 2013-2018 festgehalten, 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die Entwicklungshilfe. Damit gehört Luxemburg zu den fünf entwickelten Volkswirtschaften mit den größten Anstrengungen in diesem Bereich. Die luxemburgische Entwicklungshilfe setzt auf gezielte Partnerschaften und beruht auf den Kernprinzipien Zuverlässigkeit, Engagement und Kompetenz. Sie stellt sich in den Dienst der Beseitigung der Armut, insbesondere in den weniger entwickelten Ländern, und handelt im Geist der nachhaltigen Entwicklung.

Mit Hinblick auf Effizienz und Wirkung verfolgt die Entwicklungszusammenarbeit eine Politik gezielter Einsätze in einer begrenzten Zahl von Partnerländern.

Die geografischen Entscheidungen im Hinblick auf die luxemburgische Entwicklungshilfe stützen sich auf den Index der menschlichen Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, aber auch auf Erwägungen im Zusammenhang mit regionalen Ansätzen und unsichere Situationen. In diesem Zusammenhang führt Luxemburg die mehrjährigen indikativen Programme zur Entwicklungszusammenarbeit (PIC, Programmes indicatifs de Coopération) mit insgesamt sieben "Partnerländern" durch, von denen fünf in Westafrika liegen. Daneben werden Projekte in sieben weiteren sogenannten "Projektländern".

Die vorrangigen Einsatzbereiche sind Bildung (einschließlich beruflicher Ausbildung und Eingliederung, Gesundheit und lokaler Entwicklung) sowie bereichsübergreifende Themen wie Gender, Umwelt, Klimawandel und Governance.

Vor Ort

Die Durchführung der Politik der Zusammenarbeit vor Ort erfolgt sowohl bilateral (insbesondere über die Agentur Lux-Developement als auch multilateral (über Agenturen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union).

Die Umsetzung der luxemburgischen Politik der Zusammenarbeit erfolgt außerdem über die Zivilgesellschaft (mit fast 100 anerkannten luxemburgischen Entwicklungs-NGOs, die direkt kofinanziert werden) und über die Privatwirtschaft (mit öffentlich-privaten Partnerschaften). Daneben unterstützt Luxemburg auch NGOs und Institutionen, die im Bereich der Mikrofinanzierung tätig sind.

Humanitäre Hilfe

Die luxemburgische Entwicklungshilfe umfasst außerdem einen humanitären Arbeitsbereich im Rahmen der internationalen humanitären Grundsätze und des internationalen humanitären Rechts. Die humanitäre Arbeit ermöglicht Reaktionen auf Notsituationen in größeren Krisenfällen, wie etwa bei humanitären Katastrofen, Naturkatastrofen oder gewaltsamen Konflikten. Zu diesem Arbeitsfeld gehören außerdem die Prävention humanitärer Katastrofen sowie eine "Übergangskompenente", die die Phase vom Auftreten einer humanitären Katastrofe über den Wiederaufbau bis hin zur Wiederaufnahme der Entwicklungstätigkeiten umfasst.

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